Für Unternehmer; Aufwendungen für ein Gartenfest mit Geschäftsfreunden können abzugsfähig sein
Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht zwingend unter das gesetzliche Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz. Hintergrund: Das [...]